Beschluss:

Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlasst der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ................... ....   736.500,00 EUR

und im

Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit ..................        418.000,00 EUR ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshausalt wird auf  260.000 EURO  festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          150.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0