Beschluss:

Mit der geplanten Errichtung eines Rinderstalles für 64 Kühe mit Nachzucht besteht grundsätzlich Einverständnis. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde wird gebeten, die Bauantragsunterlagen zu prüfen und eventuell immissionsschutzrechtliche Gutachten bei Bedarf anzufordern und die Ergebnisse bei den Auflagen des Genehmigungsbescheides zu berücksichtigen.

 

Die Bedenken der Gemeinde bezüglich der Kanalbelastung und der ordnungsgemäßen Ableitung von Oberflächenwasser sind zu berücksichtigen. Auf das notwendige und nach Mitteilung des Antragstellers eingeleitete wasserrechtliche Verfahren wird insofern verwiesen.

 

Bei einer eventuellen Bestandserhöhung ist die gesamte Situation im dortigen Bereich neu zu beurteilen. Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

1

 

Frau Schuler war gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.