Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Unter Hinweis auf die  Bebauung in der näheren Umgebung wird den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Dachneigung 25o anstatt 38o – 45o, Befreiung bezüglich Kniestock/Traufhöhe, evtl. Überschreitung der Baugrenzen?) grundsätzlich stattgegeben. Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers des nördlich angrenzenden Nachbars erteilt. Dem Antragsteller wird empfohlen, die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit dem Landratsamt Haßberge abzuklären (eventueller Vorbescheid).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0