Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Unter Hinweis auf die Bebauung in der näheren Umgebung wird den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung Baugrenzen, Kniestock (konstruktive Widerlage), Garagenstandort außerhalb der Baugrenzen, Dachform der Garage (konstruktive Widerlage), grundsätzlich stattgegeben. Das gemeindliche Einvernehmen erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn, insbesondere des Eigentümers Flur-Nr. 743/21. Dem Antragsteller wird empfohlen, die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit dem Landratsamt Haßberge abzuklären (Vorbescheid).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0