Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Die beiden Befreiungen (Garagenstandort und Dachform) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt. Den Antragstellern wird empfohlen, die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit dem Landratsamt Haßberge abzuklären (eventuell Vorbescheid).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0