Beschluss:

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                205.000 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                207.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1)

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur

Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf            163.959 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                       1.148 EW x 41,00 € =            47.068,00 €

Theres                          2.368 EW x 41,00 € =            97.088,00 €

Wonfurt                           483 EW x 41,00 € =            19.803,00 €

                                    3.999 EW                163.959,00 €

(2)

Der nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im

Vermögenshaushalt wird auf                                                                                          179.955 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                       1.148 EW x 45,00 € =             51.660,00 €

Theres                          2.368 EW x 45,00 € =           106.560,00 €

Wonfurt                           483 EW x 45,00 € =             21.735,00 €

                                    3.999 EW                            179.955,00 €

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                    100.000 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Anwesend:

8

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0