Sitzung: 26.11.2008 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 205.000 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 207.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 163.959 €
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.148 EW x 41,00 € = 47.068,00 €
Theres 2.368
EW x 41,00 € = 97.088,00 €
Wonfurt 483 EW x 41,00 € = 19.803,00 €
3.999 EW 163.959,00 €
(2)
Der nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird auf 179.955 €
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.148 EW x 45,00 € = 51.660,00 €
Theres 2.368
EW x 45,00 € = 106.560,00 €
Wonfurt 483 EW x 45,00 € = 21.735,00 €
3.999 EW 179.955,00 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Anwesend: |
8 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |