Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass bei Errichtung der auf Flur-Nr. 283 geplanten Stallanlagen die getrennte Ableitung von Oberflächenwasser aus Teilen bestehender und neugeplanter Dachflächen erforderlich ist. Die Ableitung soll in öffentlichen Flächen hergestellt werden (betroffen sind die Grundstücke Flur-Nr. 232 Forster Straße, Flur-Nr. 259 Forster Straße, Flur-Nr. 274 Weg, Flur-Nr. 212 Weg, Flur-Nr. 99 Hauptstraße und Flur-Nr. 104 Weg mit Graben. In diesen Grundstücken wird der Bau einer Abwasserleitung vorgesehen. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Entscheidung über die Mitbenutzung von Entwässerungsanlagen vorläufig zurückzustellen (Stellungnahme der Dt. Bahn bezüglich Durchleitung am Unterführungsbauwerk der Bahnlinie Bamberg-Rottendorf liegt noch nicht vor, der Antragsteller plant zunächst den Wiederaufbau von landwirtschaftlichen Gebäuden, Klärungsbedarf bezüglich eventueller weiterer Einleitungsmöglichkeiten) wird stattgegeben.

 

Frau Schuler war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

1