Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.

 

Herr Weidenbacher war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1