Beschluss:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen muss im Einzelfall beurteilt werden. Eventuell sollte bei Bedarf die Stellungnahme des mit der Betriebsführung beauftragten Universitätsforstamtes eingeholt werden. Der Gemeinderat stellt fest, dass eventuell teilweise andere Stellen (z. B. Autobahnmeisterei) zuständig ist. Nachdem die Maßnahmen nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind, ist die absolute Notwendigkeit zu klären und auf Teilbereiche festzulegen. Mit der Durchführung von notwendigen punktuellen Arbeiten im Jahr 2012 besteht bedarfsorientiert grundsätzlich Einverständnis. Mit der Auftragserteilung an die Fa. Albert zum Angebotspreis von ca. 2.700,-- € (50 % der vom Bauhofleiter errechneten Auftragssumme) besteht Einverständnis. Der gleiche Kostenbetrag soll für den Haushaltsplan 2013 und zur Auftragserteilung im Jahr 2013 vorgesehen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0