Beschluss:

Auf den Grundsatzbeschluss vom 13.10.2008 wird verwiesen. Es wird festgestellt, dass der Auftrag an Baur Consult erteilt wurde, da dieses Büro bereits Vorleistungen (Städtebauförderung) erbracht hat. Der Gemeinderat hält die Honorarzone II (Mindestsatz) für gerechtfertigt. Der Aufwand und Schwierigkeitsgrad für die Honorarzone III wird derzeit nicht gesehen. Die Ingenieurleistungen werden bedarfsorientiert und somit stufenweise beauftragt! Der Ingenieurvertrag soll entsprechend abgeändert werden. Die Kosten für die Vermessung in Höhe von 900,-- zuzüglich 5 % Nebenkosten werden genehmigt. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass bei der angenommenen Grobschätzung der Kosten in Höhe von ca. 150.000,-- € voraussichtlich ca. 28.000,-- € Honorar anfallen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0