Beschluss:

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                     223.500 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                      690.300 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf  **600.000 € **     festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1)

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur

Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf  **178.894,00 €**

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                     1.140 EW x 46,00 € =    52.440,00 €

Theres                         2.304 EW x 46,00 € =  105.984,00 €

Wonfurt                          445 EW x 46,00 € =    20.470,00 €

                                    3.889 EW                      178.894,00 €

(2)

Der nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im

Vermögenshaushalt wird auf  ** 81.669 €**  festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                     1.140 EW x 21,00 € = 23.940,00 €

Theres                         2.304 EW x 21,00 € = 48.384,00 €

Wonfurt                          445 EW x 21,00 € =   9.345,00 €

                                    3.889 EW                    81.669,00 €

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf      **100.000 €**   festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0