Sitzung: 05.02.2013 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über
die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 223.500 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 690.300 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf **600.000 € ** festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
(1)
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf **178.894,00 €**
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den
Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.140
EW x 46,00 € = 52.440,00 €
Theres 2.304
EW x 46,00 € = 105.984,00 €
Wonfurt 445 EW x 46,00 € = 20.470,00
€
3.889
EW 178.894,00 €
(2)
Der nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird auf **
81.669 €** festgesetzt und auf die
Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den
Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.140
EW x 21,00 € = 23.940,00 €
Theres 2.304
EW x 21,00 € = 48.384,00 €
Wonfurt 445 EW x 21,00 € =
9.345,00 €
3.889
EW 81.669,00 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf **100.000
€** festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
9 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |