Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass auf den Grundstücken Flur-Nr. 89 und 89/2 im hinteren Bereich ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Pultdach errichtet werden soll. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen über das Grundstück Flur-Nr. 89/5 verlegt werden. Die Leitungen und die Zufahrt werden über die Eintragung einer Grunddienstbarkeit abgesichert. Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0