Sitzung: 26.02.2013 Schulverbandsversammlung Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 9 des Bayer.
Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt
der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
639.600 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
99.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen oder
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2013 auf 419.020 € festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt
(Verwaltungsumlage)
- Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende
Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2012 auf 292
Verbandsschüler festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.435 €
festgesetzt.
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013
auf 58.400 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
- Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem
Stand vom
01. Oktober 2012
mit insgesamt 292 Verbandsschülern zur Grunde gelegt.
- Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 200 €
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 125.000
€
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.
Januar 2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Anwesend: |
7 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |