Beschluss:

Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie  Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende  Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt      in den Einnahmen und Ausgaben mit               639.600 €

und

im Vermögenshaushalt        in den Einnahmen und Ausgaben mit               99.000 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 419.020 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage)
  2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2012 auf 292 Verbandsschüler festgesetzt.
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.435 € festgesetzt.
  4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 58.400 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
  5. Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom

01. Oktober 2012 mit insgesamt 292 Verbandsschülern zur Grunde gelegt.

  1. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 200 € festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                              125.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0