Beschluss:

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt      in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                                                                   925.500,-- €

und

 

im Vermögenshaushalt        in den Einnahmen und Ausgaben mit              

                                                                                                                                    287.000,-- €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf           573.606,-- € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

(2)

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2011 auf 5.794  Einwohner festgesetzt.

 

(3)

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf  99,-- € festsetzt.

 

(4)

Eine Investitionsumlage wird nicht  erhoben.

 

(5) Eine Beteiligungsumlage wird erhoben, wenn ein rechtswirksamer Beitritt der VG Theres zu einer Investitions- und Betreibergesellschaft zum Aufbau einer regionalen Energieversorgung aus erneuerbaren Energien in der Gesellschaftsform GmbH & Co. KG erfolgt.

Der Umlagebetrag für das Haushaltsjahr wird auf die Einlagesumme von 100.000,-- € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohner der Mitgliedsgemeinden bemessen.

(6)

Für die Berechnung der Beteiligungsumlage wird die maßgebliche Einwohnerzahl nach dem Stand vom

31.12.2011 auf 5.794 Einwohner festgesetzt.

(7)

Die Beteiligungsumlage wird je Einwohner auf 17,26 € festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,-- € festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Anwesend:

8

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0