Sitzung: 17.07.2013 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63
ff. der Gemeindeordnung erlasst der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2013 wird
hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit .................. 751.000,00
EUR
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit .................. 380.000,00
EUR ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshausalt wird
auf 300.000 EURO festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Betriebskostenumlage wird
nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.
Januar 2013 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |