Beschluss:

Mit dem Neubau einer Lager- und Maschinenhalle in Steinsfeld, Flur-Nr. 92 besteht grundsätzlich Einverständnis. Das Landratsamt wird gebeten, die Ableitung des Dachwassers und des Oberflächenwassers aus wasserrechtlicher Sicht zu beurteilen. Die Kosten für den Wegeausbau sind vom Antragsteller zu tragen. Eventuelle Schäden an den Zufahrtswegen sind durch den Verursacher zu übernehmen. Eine entsprechende schriftliche Verpflichtung soll vom Antragsteller vorgelegt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Zufahrt zur Staatsstraße über einen bestehenden Feldweg erfolgt. Die Gemeinde fordert als Auflage einen Erdwall als Sichtschutz mit Begrünung. Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt. Der Bauantrag wird dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0