Beschluss:

Mit der geplanten Errichtung eines Einfamilienhauses besteht grundsätzlich Einverständnis. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Grundstückes die Hauptwasserleitung des Zweckverbandes der Knetzgau-Sand-Wonfurt-Gruppe verläuft. Zur Wasserleitung sind die notwendigen Mindestabstände einzuhalten. Der genaue Leitungsverlauf ist festzustellen. Im Anschluss kann über die vorgesehene Bebauung abschließend befunden werden. Die Erschließung ist zu überprüfen. Die Antragsteller haben sich zu verpflichten, alle anfallenden Kosten für den Anschluss an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu übernehmen. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich in der Nähe der Autobahn A 70. Die Bauvoranfrage wird zur Prüfung der Bebaubarkeit dem Landratsamt Haßberge vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0