Beschluss:

Die mit Datum vom 29.07.2013 eingereichte Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnparks im nördlichen Bereich des Schlosses Ditfurth, auf der Flur-Nr. 151/4, Gemarkung Obertheres wird abgelehnt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich. Es widerspricht den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Theres. Die Erschließung ist nicht gesichert und eine Privilegierung (für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb) ist nicht gegeben. Die Entstehung einer Splittersiedlung wird befürchtet. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Auf § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Ziffer 1 und 7 BauGB wird verwiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0