Beschluss:

Dem Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Geräte- und Waschhalle in eine Kfz-Werkstatt in Obertheres, Bundesstraße 7 A, Flur-Nr. 559/2, Gemarkung Obertheres wird stattgegeben. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet. Dem Antragsteller wird empfohlen, die immissionsschutzrechtliche Beurteilung mit dem Landratsamt abzuklären.

 

Unter Hinweis auf die vorhandene Baugenehmigung für die Errichtung der Geräte- und Waschhalle ist die zuständige Verkehrsbehörde (Landratsamt bzw. Staatliches Bauamt) zu beteiligen. Es wird empfohlen, bei der Ausfahrt ausschließlich nach rechts abzubiegen. Die eventuell beabsichtigte Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der B 26 wird zur Kenntnis genommen. Die Tore der Kfz-Werkstatt sind bei Arbeiten grundsätzlich verschlossen zu halten. Ein Ende der Arbeiten in der Kfz-Werkstatt soll aus nachbarschaftsrechtlichen Gründen um 18.00 Uhr erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0