Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2012 wird Entlastung erteilt.

 

Der Gemeinschaftsvorsitzende war gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1