Beschluss:

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt      in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                                            1.788.000,-- €

und

 

im Vermögenshaushalt        in den Einnahmen und Ausgaben mit              

                                                                                                               150.000,-- €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplan „2“  wird für das Haushaltsjahr 2014  auf 433.600 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Schulumlage)
  2. Für die Berechnung der Schulumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2013 auf 271 Verbandsschüler festgesetzt.
  3. Die Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.600 € festgesetzt.
  4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Investitionsumlage).
  5. Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom

01. Oktober 2013 mit insgesamt 271 Verbandsschülern zur Grunde gelegt.

  1. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0 € festgesetzt.

 

 

§ 5

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 734.250 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
  2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2012 auf 5.874  Einwohner festgesetzt.
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf  125,-- € festsetzt.
  4. Eine Investitionsumlage wird nicht  erhoben.

 

 

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,-- € festgesetzt.

 

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0