Sitzung: 19.03.2014 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.788.000,--
€
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
150.000,-- €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
- Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplan „2“ wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 433.600 € festgesetzt und nach
der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt
(Schulumlage)
- Für die
Berechnung der Schulumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand
vom 01. Oktober 2013 auf 271 Verbandsschüler festgesetzt.
- Die
Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.600 € festgesetzt.
- Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 0
€ festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die
Mitgliedsgemeinden umgelegt (Investitionsumlage).
- Der
Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom
01. Oktober 2013
mit insgesamt 271 Verbandsschülern zur Grunde gelegt.
- Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0 € festgesetzt.
§ 5
- Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 734.250 € festgesetzt und nach dem
Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
- Für die
Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach
dem Stand vom 31.12.2012 auf 5.874 Einwohner festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 125,-- € festsetzt.
- Eine Investitionsumlage wird nicht
erhoben.
§ 6
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 250.000,-- € festgesetzt.
§ 7
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 8
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
9 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |