Beschluss:

Dem Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Lagerhalle zur Werkhalle, Einbau einer Wohnung in einen bestehenden Lagerraum, Errichtung eines Lagerzeltes sowie eines Lackiergebäudes in Horhausen, Am Wehr 1, Flur-Nr. 71/1, Gemarkung Horhausen wird stattgegeben. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet. Der Bauantrag entspricht den tatsächlichen Verhältnissen!


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0