Beschluss:

Die Gemeinde übernimmt für die Wegesanierung durch die Jagdgenossenschaft Wonfurt im Bereich der Gemarkung „Wern“ in Wonfurt einen Kostenanteil  i.H.v. 25 % der nachgewiesenen Kosten, max. 9.000,00 €.

 

Folgende Auflagen sind zu beachten:

1.    Das ausführende Unternehmen muss nachweisen, dass das eingesetzte Material nicht wassergefährdend ist.

2.    Es darf keine Auffüllung der Wege erfolgen (siehe §3 Abs. 1 Nr. 4.1 und Nr. 4.2 der Wasserschutzgebietsverordnung).

3.    Die Entwässerung der Straße hat breitflächig zu erfolgen.

4.    Die Notwendigkeit einer Bereitstellung von Ausgleichsflächen wird geprüft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0