Beschluss:

Öffentlicher Feld- und Waldweg teilweise ausgebaut i. S. v. Art. 54 Bayer. Straßen- und Wegegesetz.

Nach Art. 53 Abs. 1 BayStrWG wird der Flurweg „Mittlerer Wernweg“, Flur-Nr. 355, Gemarkung Wonfurt, als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Der Weg beginnt an der nördlichen Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 352. Der Weg endet an der südlichen Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 364. Die Länge des Weges beträgt 212 m. Träger der Baulast ist die Gemeinde Wonfurt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0