Beschluss:

Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Mit den Abwägungsvorschlägen besteht Einverständnis. Den Abwägungsvorschlägen wird einstimmig zugestimmt. Die Abwägungsvorschläge und Stellungnahmen sind Bestandteil der Niederschrift.

 

Auf Grundlage der heutigen Beschlusslage und der Planfassung vom 19.01.2015 kann die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0