Sitzung: 17.03.2015 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung eine Verbesserungsbeitragssatzung zur Wasserabgabesatzung (VBS-WAS). Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Verbesserungsbeitragssatzung ist Bestandteil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |