Beschluss:

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung eine Verbesserungsbeitragssatzung zur Wasserabgabesatzung (VBS-WAS). Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Verbesserungsbeitragssatzung ist Bestandteil der Niederschrift.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0