Beschluss:

Der Sachverhalt und die Berechnungsunterlagen werden zur Kenntnis genommen. Die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgungsanlage werden zu 100 % über Verbesserungsbeiträge finanziert. Ein entsprechender Beschluss wurde bereits am 04.12.2013 gefasst. Der beitragsfähige Investitionsaufwand wird zu 30 % auf die beitragsfähigen Grundstücksflächen und zu 70 % auf die beitragsfähigen Geschossflächen umgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0