Beschluss:

Der vorläufige Verbesserungsbeitrag beträgt bei der Verteilung 30 % und 70 % für die Grundstücksflächen 0,25 € und für die tatsächlichen Geschossflächen 1,71 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0