Beschluss:

Im Interesse der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer wird der Verbesserungsbeitrag in 2 Raten eingehoben. Die 1. Rate wird in Höhe von 60 % des fälligen Verbesserungsbeitrages 4 Wochen nach Zustellung des Beitragsbescheides (ca. Ende Juni 2015) zur Zahlung fällig. Die 2. Rate in Höhe von 40 % des fälligen Verbesserungsbeitrages wird am 30.10.2015 zur Zahlung fällig.

 

Auf den Beitragsbescheiden soll darauf hingewiesen werden, dass selbstverständlich die Möglichkeit besteht, den fälligen Verbesserungsbeitrag in einer Summe an den Verband zu überweisen. Eine eventuell notwendige und begründete Härtefallregelung ist im Einzelfall nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse jederzeit möglich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

Beschluss:

Der Antrag von Herrn Müller, eine Rate 2015 und eine Rate 2016 einzuheben wurde unter Hinweis auf die finanziellen Verpflichtungen des Verbandes (Darlehenstilgung) und in Kenntnis der entgegen ursprünglichen Befürchtungen relativ niedrigen Beitragssätze mit zumutbarer Beitragsbelastung der Grundstückseigentümer, abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

4

Pers. Beteiligt:

0