Sitzung: 29.04.2015 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63
ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.692.000,-- €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
340.000,-- €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
01. Oktober 2014
mit insgesamt 254 Verbandsschülern zur Grunde gelegt.
§ 5
§ 6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,-- € festgesetzt.
§ 7
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 8
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |