Sitzung: 19.05.2015 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der
Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 230.300 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 146.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
(1)
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 178.802,00 € festgesetzt
und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den
Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.155
EW x 46,00 € = 53.130,00 €
Theres 2.289 EW x 46,00 € = 105.294,00 €
Wonfurt 443 EW x 46,00 € = 20.378,00
€
3.887
EW 178.802,00 €
(2)
Eine Investitionsumlage zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf **50.000
€** festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |