Beschluss:

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                     230.300 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                      146.500 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1)

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur  Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 178.802,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

 

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                     1.155 EW x 46,00 € =   53.130,00 €

Theres                         2.289 EW x 46,00 € = 105.294,00 €

Wonfurt                          443 EW x 46,00 € =   20.378,00 €

                                    3.887 EW                    178.802,00 €

(2)

Eine Investitionsumlage zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird nicht festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf      **50.000 €**   festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0