Beschluss:

Der Verbandsvorsitzende ist zuständig, Lieferungen und Leistungen  im Wert bis  7.000,-- Euro zu vergeben, soweit diese Ausgaben im Haushaltsplan vorgesehen sind.

 

Der Verbandsausschuss (Bürgermeisterausschuss) ist zuständig, Lieferungen und Leistungen im Wert bis 15.000,-- Euro zu vergeben, soweit diese Ausgaben im Haushaltsplan vorgesehen sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0