Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonfurt  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015  wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                       2.910.000 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                       1.487.500 EURO

 ab. 

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 483.000 EURO festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                 300  v.H.

      b) für die Grundstücke (B)                                                                       300  v.H.

 2. Gewerbesteuer                                                                              300  v.H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf     

                                                                        600.000 EURO

festgesetzt.

 

    

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015  in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0