Beschluss:

Der Zusatzvertrag zum Kooperationsvertrag vom 04.03.2003 wird fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Den Nutzern der E-Mail-Adressen wird die Möglichkeit gegeben, die bisher genutzte E-Mail-Adresse für die Dauer von 6 Monaten nach Kündigung des Zusatzvertrages bestehen zu lassen bzw. diese Adresse auf eine neue E-Mail-Adresse umzuleiten. Nach Ablauf der 6 Monate werden alle E-Mail-Adressen nach o.g. Muster mit der Endung @gaedheim.de gelöscht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0