Sitzung: 13.07.2015 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.794.000 EURO
und
im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben
mit 1.968.300 EURO
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
Vermögenshaushalt wird auf **272.500** EURO festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 600.000,00 Euro
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke
(B) 300
v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf **600.000,00** EURO festgesetzt.
§
6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Anwesend: |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |