Beschluss:

Der Gemeinderat ist mit den Maßnahmen grundsätzlich einverstanden. Zu den voraussichtlich anfallenden Kosten (maximal 31.421,36 €) wird der übliche Zuschuss in Höhe von 25 % bzw. maximal 8.500,-- € bewilligt.

 

Herr Riedlmeier war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1