Beschluss:

Der Gemeinderat ist grundsätzlich einverstanden, den Spielplatz „Mönchshang“ Flur-Nr. 255 aufzulassen und einige Spielgeräte im Bereich der verkehrsberuhigten Grünanlage „Hirtenplatz“ aufzustellen. Es besteht ebenfalls grundsätzlich Einverständnis, im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 255 nach Möglichkeit 2 Bauplätze auszuweisen. Die dort befindliche Kanalleitung muss durch die Eintragung von Grunddienstbarkeiten entsprechend gesichert werden. Die Sach- und Rechtslage soll geprüft werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0