Beschluss:

Der Gemeinderat stellte fest, dass die Bauvoranfrage weitgehend den tatsächlichen und widerrechtlich geschaffenen Verhältnissen entspricht. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich, in dem nur privilegierte Vorhaben (z. B. Landwirtschaft) zulässig sind. Vom Bauherrn wurden widerrechtlich Fakten beschaffen. Das gemeindliche Einvernehmen wird deshalb nicht erteilt. Die Bauvoranfrage wird dem Landratsamt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0