Sitzung: 02.05.2016 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Die Bauverpflichtung für den ersten
Bauabschnitt im Baugebiet „Eichelberg III“ wird wie folgt festgesetzt:
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bei
Unterzeichnung des Notarvertrages vor der tatsächlichen Fertigstellung der
Erschließungsarbeiten (geplant für Januar 2017) wird als Bauverpflichtung der
31.12.2018 eingetragen.
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bei
Unterzeichnung des Notarvertrages nach der Fertigstellung der
Erschließungsarbeiten werden als Bauverpflichtung 2 Jahre ab dem Tag der
Unterzeichnung eingetragen.
Sollte die Bauverpflichtung ablaufen, ohne
dass ein Wohnhaus gebaut wurde, behält sich die Gemeinde einen Rückkauf des
Grundstückes zu gleichen Konditionen vor (wird im Notarvertrag verankert) bzw.
kann bei begründeter Nichteinhaltung auf Antrag eine befristete Verlängerung
erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
9 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |