Beschluss:

Dem Antrag der Jagdgenossenschaft Gädheim wird nicht stattgegeben.

 

Die Forderung,  75% der Einnahmen der Gemeinde Gädheim  aus der Pool-Vergütung für die Windenergieanlagen Gädheim für die Jagdgenossenschaft Gädheim für Wegebaumaßnahmen etc. zu  überlassen, sind nicht  begründet und nicht gerechtfertigt. Auf die im Sachverhalt aufgeführten Feststellungen/Argumente wird verwiesen.

 

In Kenntnis der Überlegungen bezüglich einer Änderung des Verteilungsschlüssels bei der Finanzierung von Maßnahmen aller Jagdgenossenschaften wird auf die Feststellungen der Rechtsaufsicht und auf die Hinweise im Vorbericht zum HHPlan 2016 verwiesen:

Finanzielle Spielräume für freiwillige Aufgaben der Gemeinde Gädheim sind bis 2020 keine mehr vorhanden.

 

Der Gemeinderat ist weiterhin an einer guten Zusammenarbeit mit der Jagdgenossenschaft Gädheim interessiert. Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes besteht Einverständnis, dass bei einem Gespräch des Gemeinderates mit dem Vorstand der Jagdgenossenschaft über eine eventuelle Änderung bei der Verteilung der Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen beraten wird. Eine eventuell mögliche Änderung betrifft alle 3 Jagdgenossenschaften im Gemeindebereich. Die Jagdgenossenschaft Gädheim wird gebeten, die Kosten für die Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen der vergangenen Jahre unter Vorlage der entsprechenden Rechnungs- und Zahlungsbelege der Gemeinde zu erläutern. Nach dem gemeinsamen Gespräch und der Beurteilung der Sach- und Rechtslage wird eine abschließende Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0