Sitzung: 02.05.2016 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Dem Antrag der Jagdgenossenschaft Gädheim
wird nicht stattgegeben.
Die Forderung, 75% der Einnahmen der Gemeinde Gädheim aus der Pool-Vergütung für die Windenergieanlagen
Gädheim für die Jagdgenossenschaft Gädheim für Wegebaumaßnahmen etc. zu überlassen, sind nicht begründet und nicht gerechtfertigt. Auf die
im Sachverhalt aufgeführten Feststellungen/Argumente wird verwiesen.
In Kenntnis der Überlegungen bezüglich einer
Änderung des Verteilungsschlüssels bei der Finanzierung von Maßnahmen aller
Jagdgenossenschaften wird auf die Feststellungen der Rechtsaufsicht und auf die
Hinweise im Vorbericht zum HHPlan 2016 verwiesen:
Finanzielle Spielräume für freiwillige
Aufgaben der Gemeinde Gädheim sind bis 2020 keine mehr vorhanden.
Der Gemeinderat ist weiterhin an einer guten
Zusammenarbeit mit der Jagdgenossenschaft Gädheim interessiert. Unter Hinweis
auf die Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes besteht
Einverständnis, dass bei einem Gespräch des Gemeinderates mit dem Vorstand der
Jagdgenossenschaft über eine eventuelle Änderung bei der Verteilung der Kosten
für Unterhaltungsmaßnahmen beraten wird. Eine eventuell mögliche Änderung
betrifft alle 3 Jagdgenossenschaften im Gemeindebereich. Die Jagdgenossenschaft
Gädheim wird gebeten, die Kosten für die Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen der
vergangenen Jahre unter Vorlage der entsprechenden Rechnungs- und
Zahlungsbelege der Gemeinde zu erläutern. Nach dem gemeinsamen Gespräch und der
Beurteilung der Sach- und Rechtslage wird eine abschließende Entscheidung zum
weiteren Vorgehen getroffen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |