Beschluss:

Mit dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in Ottendorf, Schaumbergerstraße 11, FlNr. 256/10, Gemarkung Ottendorf besteht Einverständnis.

Mit folgenden  Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis:

 

- zusätzliches Geschoss im Obergeschoss (E+1+D) anstelle (E+D),

- Dachneigung mit 22° anstelle 38 – 48°.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0