Sitzung: 09.05.2016 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Das Schreiben des Landratsamtes Haßberge vom 14.04.2016 wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die nachträgliche Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt werden kann und dass die Träger öffentlicher Belange (Naturschutz und Wasserrecht) unter Auflagen dem Bauvorhaben zustimmen. In Kenntnis der Sach- und Rechtslage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Beschluss vom 18.01.2016 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |