Beschluss:

Das Schreiben des Landratsamtes Haßberge vom 14.04.2016 wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die nachträgliche Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt werden kann und dass die Träger öffentlicher Belange (Naturschutz und Wasserrecht) unter Auflagen dem Bauvorhaben zustimmen. In Kenntnis der Sach- und Rechtslage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Beschluss vom 18.01.2016 wird aufgehoben.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0