Sitzung: 09.05.2016 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat Theres beruft den 2. Bürgermeister Herrn Manfred Rott gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 Satz 4 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz zum Gemeindewahlleiter. Bei einer eventuellen Verhinderung des Gemeindewahlleiters wird der 3. Bürgermeister Herr Joachim Türke als Stellvertreter berufen. Die Berufung ist dem Landratsamt unverzüglich anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |