Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat Theres beruft den 2. Bürgermeister Herrn Manfred Rott gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 Satz 4 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz zum Gemeindewahlleiter. Bei einer eventuellen Verhinderung des Gemeindewahlleiters wird der 3. Bürgermeister Herr Joachim Türke als Stellvertreter berufen. Die Berufung ist dem Landratsamt unverzüglich anzuzeigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0