Beschluss:

Mit dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Dampfach, FlNr. 444/1, Gemarkung Dampfach besteht Einverständnis. Die beantragten Befreiungen werden genehmigt.

 

Die im Beschluss vom 09.03.2016 geforderte Bestätigung, dass die Zufahrt zum Garagenstandort vorläufig nur behelfsmäßig ausgebaut ist und ein weiterer Ausbau der Straße momentan nicht vorgesehen ist, ist umgehend anzufordern und der Gemeinde vorzulegen. Im Anschluss wird der Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0