Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die widerrechtlich errichteten baulichen Anlagen (gemeindliches Einvernehmen wurde nicht erteilt) im Bereich der überbauten öffentlichen Flächen rückgebaut werden. Mit der Errichtung einer Einfriedung und einer Terrasse mit Grünfläche auf den Eigentumsflächen des Herrn Schäflein besteht grundsätzlich Einverständnis. Die erforderlichen Befreiungen (Überschreitung der Baugrenze im Westen, Grenzbebauung und Höhe der Einfriedungen mit L-Winkelsteinen und Zaun) besteht Einverständnis. Der Grenzverlauf ist rechtzeitig vor Baubeginn festzustellen und zu beachten. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und zur Überwachung (eventuelle Grenzkontrolle bei Baubeginn) vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0