Sitzung: 24.10.2016 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Die Gemeinde Wonfurt wird für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem
01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am
31.12.2015 geltenden Fassung, vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs, anwenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |