Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Mit der Reinigung und Kamerabefahrung durch eine geeignete Fachfirma und mit der notwendigen Zustandsbewertung der öffentlichen Anlagenteile durch das beauftragte Ingenieurbüro besteht grundsätzlich Einverständnis. Das Büro wird beauftragt ein entsprechendes Leistungsverzeichnis für die notwendigen Arbeiten vorzubereiten und Kostenangebote einzuholen. Das weitere Vorgehen wird im Anschluss einvernehmlich festgelegt. Die Befahrung der privaten Grundstücksanschlüsse wird grundsätzlich für sinnvoll erachtet und sollte aus Kostengründen separat mit ausgeschrieben und den interessierten Grundstückseigentümern anteilmäßig vom Befahrer in Rechnung gestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0