Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der Bauhof und die Verwaltung werden beauftragt, ein Kataster für die 3 Gemeindeteile (Innenortsbereich) zu erstellen, in denen die öffentlichen Flächen gekennzeichnet werden. Im Anschluss wird im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern die Zuständigkeit für die notwendigen Pflegearbeiten festgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0