Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Friedhofssatzung die Ruhefrist in allen Friedhöfen 15 Jahre beträgt. Unter Hinweis auf geplante Umgestaltungen und auf Wunsch vieler Nutzungsberechtigter, die für einen überschaubaren Zeitraum das Nutzungsrecht verlängern möchten, wird ab sofort jeweils eine Verlängerung der Nutzungsberechtigung von 5 Jahren festgelegt. In begründeten und bedarfsorientierten Fällen kann auch eine kürzere Verlängerung einer Ruhefrist erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0