Sitzung: 06.02.2017 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.887.000 EURO
und
im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben
mit 1.036.000 EURO
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen
oder Investitionsfördermaßnahmen werden nicht
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke
(B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350
v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf
350.000
EURO
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |